Das sind Kinder, die nur auf den ersten Blick schulfähig wirken. Gerade in diesen vereinzelten Fällen kann es bei der Einschätzung von Schulfähigkeit Unsicherheiten geben, zum Beispiel bei so wichtigen Fragen wie Schulbereitschaft, Gemeinschaftsfähigkeit, Selbstkontrolle und Konfliktverhalten. Der Informationsaustausch über diesen sozial-emotionalen Bereich des Kindes erfordert dann zusätzliche Gespräche und Beobachtungen.

In enger Zusammenarbeit mit vorschulischen Einrichtungen, mit der Schulärztin oder dem Schularzt, mit Lehrerinnen und Lehrern und mit Ihnen als Eltern wird die Entscheidung über die Schulfähigkeit Ihres Kindes getroffen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter Ihrer Grundschule spricht gegebenenfalls die Rückstellung aus.

  3. Was passiert, wenn Ihr Kind nicht eingeschult werden kann ?

Wenn Ihr Kind noch nicht eingeschult werden kann, wird es für 1 Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Zur Förderung seiner weiteren Entwicklung kann es verpflichtet werden, in diesem Jahr den Schulkindergarten zu besuchen. Nach Absprache ist auch ein Verbleib im Kindergarten möglich.

   4. Welche Informationen erhalte ich von der Schule ?

Ihre Schule informiert Sie z.B. über

> Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulärztinnen und Schulärzten

> Zeitpunkt und Verfahren der schulärztlichen Untersuchung

> Veranstaltungstermine von Elternabenden, mit Themen wie

                 Klassenzusammensetzung, Klassenleitung, Lernmittelausleihe,
                 Materialliste, Sicherung des Schulweges, Möglichkeiten für
                 Ihre Mithilfe, Termin und Ablauf des ersten Schultages

Art und Umfang dieser Informationen können von Schule zu Schule
aufgrund regionaler Gegebenheiten unterschiedlich sein.

Für evtl. Rückfragen oder zusätzliche Beratung steht Ihnen Ihre Schule - nach Terminabsprache - gerne zur Verfügung.

   5. Schulärztliche Untersuchung

Der schulärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes Goslar stellt seine Aufgabe folgendermaßen dar:
Vor der geplanten Einschulung findet für alle Kinder eine rechtlich vorgegebene Untersuchung durch eine Schulärztin oder einen Schularzt statt.
Den Termin für die Untersuchung erhalten die Erziehungsberechtigten von der Schule. Sie erfolgt entweder in den Räumen der künftigen Schule oder im Gesundheitsamt.
Aus den nahezu einheitlich ablaufenden Untersuchungsgängen und der vergleichenden Beobachtung von jährlich über 1000 Kindern dieser Altersstufe erhält die Schulärztin oder der Schularzt trotz der relativ kurzen Untersuchungszeit pro Kind wichtige Hinweise auf den jeweils erreichten Entwicklungsstand.

Zur Untersuchung selbst::

Zwischen dem 5. und dem 7. Lebensjahr erfährt jedes Kind einen Wandel seiner Figur durch eine Veränderung der Körperproportionen. Parallel dazu verlaufen andere Entwicklungsschritte an Muskel- und Gehirnfunktionen. Das "Kleinkind" wird zum "Schulkind". Entsprechend liegen die Schwerpunkte der Untersuchung auf
   - der Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte
   - der körperlichen Untersuchung
   - dem Testen des Seh- und Hörvermögens sowie der Fähigkeit des          
     Sprechens
   - dem Beobachten kleiner Übungen zur Feststellung der Muskelkraft und Geschicklichkeit
   - sowie dem Beobachten von Auffassen und Wiedergabe von Formen und Bildern.

Bei dem größten Teil der Kinder entspricht der Entwicklungsstand den Einschulungsvoraussetzungen. Nur manchmal verläuft diese Entwicklung nicht altersgemäß.
In diesem Fall werden Abweichungen mit den Eltern besprochen, und sie erhalten, wenn nötig Hinweise und Hilfen für weitere Maßnahmen.
Nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten wird dann auch das Ergebnis der Untersuchung - soweit für die Einschulungsentscheidung erforderlich - an die Schulleitung weitergegeben.

Die Entscheidung über die Einschulung Ihres Kindes trifft dann die Schulleiterin oder der Schulleiter.

  6. Aufgaben der Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase dauert von der Einschulung an etwa 6 Wochen (Herbstferien) und soll folgende Aufgaben erfüllen:

Durch den spielerischen Umgang mit Lerninhalten soll der Übergang vom Kindergarten zu Formen schulischen Lernens erleichtert werden.

Durch gezielte Beobachtung während des Unterrichts wird erkundet, welche Lernvoraussetzungen die Kinder mitbringen.

Diese Beobachtungen sind die Grundlage für den Erstunterricht.
Hieraus leiten sich ggf. erforderliche Fördermaßnahmen ab.

Wie sieht die Arbeit konkret aus ?

Die Kinder arbeiten nicht nur im Klassenverband, es können auch kleinere Lerngruppen gebildet werden. Im Vordergrund steht zunächst der spielerische Umgang mit Lerninhalten, z.B.
freies Erzählen - Bildergeschichten ordnen - Formen wiedererkennen - malen - rhythmische Übungen usw.

Fällt während der Schuleingangsphase auf, dass ein Kind besondere Schwierigkeiten beim Lernen hat, z.B. beim Sprechen, Wahrnehmen oder beim Einfügen in den Klassenverband, so wird die Schule bemüht sein, einen Weg zur Hilfe zu finden. Überwiegend kann die Förderung im Rahmen des ersten Schuljahres erfolgen.

Es wird aber auch Kinder geben, die zu diesem Zeitpunkt durch eine Zurückstellung besser im Schulkindergarten gefördert werden können. Hierfür wird das Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt.

   7. Der Schulkindergarten

Der Schulkindergarten ist eine schulische Einrichtung, in der die Arbeit der Eingansphase fortgeführt wird. Den Kindern wird hier die Möglichkeit gegeben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln, so dass sie im nächsten Jahr mit sehr viel besseren Lernvoraussetzungen das 1. Schuljahr besuchen können.

Hier noch die Adressen von einigen weiteren Ansprechpartnern:

Gesundheitsamt Goslar
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
Tel.: 05321 / 700 800

Beratungsstelle des Landkreises Goslar für Eltern, Kinder und Jugendliche
Klubgartenstraße 12
38640 Goslar
Tel.: 05321 / 7 64 82


Arbeiterwohlfahrt (AWO)
"Zentrum für Einzel- und Familienberatung"
Jacobsonstraße 34
38723 Seesen
Tel.: 05381 / 1063                                                                        zurück zur Startseite

Grundschule Sudmerberg - Informationen zur Einschulung
An dieser Stelle veröffentlichen wir unser Faltblatt, das die Eltern am ersten Elternabend vor der Einschulung erhalten.
Liebe Eltern!

Ihr Kind wird mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. In diesem Zusammenhang haben Sie möglicherweise einige Fragen.
Deshalb möchten wir Ihnen hier einige wichtige Informationen über den Schulanfang geben.

   1. Welche Kinder sind schulpflichtig?

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.                                              (Übergangsphase: Schuljahr 2010 / 2011 bis zum 31.07.2010 und Schuljahr 2011 / 2012 bis zum 31.08.2011)
Diese Schulpflicht gilt auch für ältere Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Alle Kinder sind unter Vorlage der Abstammungsurkunde bei der zuständigen Schule anzumelden.

   2. Schulfähigkeit - Was ist das?

Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, verfügt es in der Regel bereits über altersentsprechende Voraussetzungen für den Schulbesuch. Diese hat es überwiegend im häuslichen Bereich erworben; Kindergärten haben dabei unterstützend gewirkt.
Doch es gibt Ausnahmen.

                                             Termine

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